Der Posaunenrat ist neben der Vertreterversammlung das leitende Gremium des Posaunenwerkes. Ihm gehören folgende Personen an:
1. Acht von der Vertreterversammlung auf die Dauer von sechs Jahren gewählte Mitglieder,
2. die Landesobfrau bzw. der Landesobmann sowie die beiden Stellvertreterinnen oder Stellvertreter,
3. die Landeskirchenmusikdirektorin bzw. der Landeskirchenmusikdirektor der Evangelischen Kirche von Westfalen,
4. ein vom Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche von Westfalen entsandter Vertreter bzw. eine Vertreterin,
5. die hauptberuflichen Landesposaunenwartinnen bzw. Landesposaunenwarte.
Der Vertreterversammlung gehören die Landesobleute des Posaunenwerkes, alle übrigen Mitglieder des Landesposaunenrates sowie je ein Vertreter jedes Mitgliedschores an. Die Vertreterversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen und wählt - neben anderen satzungsgemäßen Aufgaben - den Landesposaunenrat.